Schulsozialarbeit (S12) und Soziale Gruppenarbeit (S11b), je 50%
Wir suchen ab sofort eine/n Sozialarbeiter/in oder -pädagogen/in für die Schulsozialarbeit (50%) an der Ludwig-Pfau-Schule mit Montessori-Konzept und für die Soziale Gruppenarbeit (weitere 50%).
Die Bildung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes ist vorrangiges Ziel der Montessori-Pädagogik. Die Erziehung zur Selbstständigkeit und die Erziehung zum verantwortlichen Handeln werden besonders ernst genommen.
Das freie Arbeiten mit den Montessorimaterialien ist eine hervorragende Möglichkeit, diesen Anforderungen gerecht zu werden. In einer vorbereiteten Lernumgebung haben die Kinder die Möglichkeit, sich in freier Wahl mit einem ihrer Entwicklung entsprechenden Gegenstand mit allen Sinnen auseinanderzusetzen. In der Arbeit mit dem Lerngegenstand erlangt das Kind einen individuellen Lernzuwachs. Die Lehrkräfte begleiten dabei die Kinder auf dem Weg zu neuem Wissen.
Sie unterstützen die Schule mit ihrem besonderen Konzept durch:
– Beratung und Einzelfallhilfe in individuellen Problemsituationen
– Sozialpädagogische Projekte und Angebote mit Klassen und Gruppen
– Innerschulische und außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit
– Niederschwellige außerunterrichtliche Angebote
– Fallunspezifische, themenbezogene Eltern- und Familienarbeit
Als Angebot zum sozialen Lernen soll die Soziale Gruppenarbeit positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten vermitteln, die zur Achtung des Anderen, zu Selbstbewusstsein und zur Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen verhelfen. Gesamtziel ist die Förderung der Entwicklung des jungen Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Die Stelle kann geteilt werden.
Die notwendige berufliche Qualifikation ist gegeben bei einem Hochschulabschluss (Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss; hierzu zählen auch Studienabschlüsse einer Berufsakademie, Fachhochschule oder Dualen Hochschule) in Sozialarbeit, Sozialpädagogik bzw. vergleichbaren Studiengängen im Bereich des Sozialwesens.
Ihre Qualifikation
Berufsausbildung/ Studium
Kindheitspädagogik, Bachelor
Soziale Arbeit, Bachelor
Sprachkenntnisse
Deutsch zwingend erforderlich
Persönliche Stärken
Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Selbständiges Arbeiten
Zusammenfassung
Beginn der Tätigkeit
ab sofort
Vergütung
TVöD SuE S12 (50%) + S11b (50%)
Arbeitsorte
Grundschulen in Heilbronn
Masernschutzgesetz
Nach dem Masernschutzgesetz müssen alle nach 1970 geborenen Personen den vollständigen Impfschutz nachweisen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten, in der überwiegend minderjährige Personen betreut werden. Dazu gehören Kitas, Horte, bestimmte Formen der Kindertagespflege, Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen (§ 33 Nummer 1 bis 3 IfSG).
Deshalb benötigen wir von Ihnen als Voraussetzung für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses den Nachweis über MINDESTENS ZWEI Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern.
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sind wir außerdem zur Umsetzung des Schutzauftrags gemäß § 8a Absatz 2 und § 72a SGB VIII nicht nur verpflichtet, sondern es ist uns vielmehr ein ganz persönliches Anliegen, keine Personen zu beschäftigen, die wegen einer in § 72a Abs. 2 SGB VIII genannten Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind.
Wird also ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG ohne Eintragung, das nicht älter als drei Monate ist, nicht vorgelegt, können und wollen wir kein Arbeitsverhältnis mit Ihnen eingehen.
ACHTUNG: Nicht ausreichend ist das „normale“ Führungszeugnis!
Da Sie das erweiterte Führungszeugnis ohne ein entsprechendes Anschreiben eines Trägers der Jugendhilfe nicht einfach beantragen können, müssen Sie es nicht bereits mit Ihrer Bewerbung einreichen.
Wir freuen uns!
Jede Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen und Lichtbild ist uns willkommen. Leider können wir ausgedruckte Versionen, die uns zugeschickt werden, nicht zurückschicken und entstehende Kosten für ein Vorstellungsgespräch nicht erstatten.